Datenschutzordnung des Vereins der Hundefreunde Abtsgmünd


Präambel:

Der Verein der Hundefreunde Abtsgmünd hat den Zweck den Hundesport zu fördern. Zur
Erreichung des Vereinszwecks und im Rahmen der Vereinsverwaltung erhebt und verarbeitet
der Verein automatisiert personenbezogene Daten. Diese Daten werden für das Versenden von
Einladungen, Mitteilungen von Vereinsinformationen und Terminen sowie das Vermitteln von
einzelnen Kontakten auf Anfrage von Mitgliedern sowie für die Mitgliederverwaltung
verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist die Satzung der DSGVO in der
jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 b).


§1 Datenerhebung von Mitgliedern:

(1) Nach der Aufnahme eines Mitglieds erhebt der Verein dessen persönliche Daten (Vor- und
Zuname, Geburtstag und Ort, Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse).
Des Weiteren wird eine Mitgliedsnummer vergeben.

(2) Mit der Aufnahme in den Verein wird von jedem Mitglied über die in Absatz (1) genannten
Daten hinaus, sofern das Mitglied ein Lastschriftmandat erteilt, die Bankverbindung erhoben
und zum Zweck des Beitragseinzugs verarbeitet.


§2 Datenverarbeitung:

(1) Die Verarbeitung der in § 1 Absatz (1) genannten Daten zu den in der Präambel benannten
Zwecken ist vorbehaltlich § 3 Absatz (2) nur den Vorstandsmitgliedern des Vereins sowie der
Schriftführerin, dem Kassenwart und dem Verantwortlichen für den E-Mail-Verteiler gestattet.
Die Daten nach § 1 Absatz (2) dürfen nur vom Kassierer und dem Vorstand des Vereins
verarbeitet werden.

(2) Zu anderen als dem Vereinszweck dienenden Zwecken werden die Daten nur verarbeitet,
wenn die betroffenen Personen eingewilligt haben.

(3) Der Vorstand ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen. Der / Die Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der
Bearbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13
und 14 DSGVO erfüllt werden. Er / Sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen der 
betroffenen Personen zuständig.


§3 Übermittlung an Dritte:

(1) Die nach § 1 Absatz (1) erhobenen Daten werden in den Mitteilungsblättern des Vereins, in
separaten Adressverzeichnissen und in Mitgliederverzeichnissen in Papierform den Mitgliedern
bekanntgegeben. Eine digitale Verbreitung erfolgt nicht.

(2) Personenbezogene Daten werden auf der Vereinssoftware gespeichert.

(3) Elektronisch können die Daten nach § 1 Absatz (1) in folgenden Fällen übermittelt werden:

a.) Alle Daten an ein vom Vorstand mit der Erstellung des Mitgliederverzeichnisses beauftragtes
Mitglied.

b.) Namen- und Adressdaten an ein Mitglied, soweit dieses ein berechtigtes Interesse geltend
macht. Ein solches Interesse besteht namentlich für die Organisation von Stammtischen und
sonstigen Treffen oder für die geplante Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung. Eine beabsichtigte Nutzung zu beruflichen Zwecken kann grundsätzlich
kein berechtigtes Interesse begründen.


§4 Löschung:

(1) Nach dem Austritt oder Ausschluss einer Person aus dem Verein werden die
Personenbezogenen Daten umgehend gelöscht, sofern alle fälligen Beiträge gezahlt sind und
der Verein nicht Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an der Löschung gehindert oder
Aufgrund  gesetzlicher Bestimmungen zur Verarbeitung berechtigt ist. Für Vor- und Zunamen
gilt dies im Hinblick auf das Mitgliederverzeichnis nur, wenn die Person dies ausdrücklich
verlangt.

(2) Nach dem Tod eines Mitglieds wird der Eintrag im Mitgliederverzeichnis mit Vor- und
Zunamen, Geburtsdatum und Todesdatum weitergeführt.


§5 E-Mail-Verteiler:

(1) Der Verein verwaltet einen E-Mail-Verteiler, um zu den Mitgliedern des Vereins eine enge
Bindung zu unterhalten. Zu den Verwendungszwecken dieses E-Mail-Verteilers zählen
Einladungen zu Veranstaltungen, vereinsinterne Berichte und Erfragung von Meinungsbildern.

(2) Die Nutzung des Verteilers erfolgt ausschließlich durch den Vorstand des Vereins oder ein
von diesem damit betrauten Mitglied. Meldet ein Mitglied Nutzungsbedarf an, wird die
Nachricht nach Prüfung durch eine in Satz 1 genannte Person versandt.

(3) Die Versendung von Mails erfolgt grundsätzlich als Blindkopie.


§6 Homepage:

(1)Der Verein der Hundefreunde Abtsgmünd unterhält eine Homepage mit dem Namen:

www.vdh-abtsgmuend.de

(2) Die Einstellung von Inhalten erfolgt durch den Vorstand. Für die Einhaltung der daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen ist der Vorstand des Vereins verantwortlich.

(3) Die Einstellung von personenbezogenen Daten ist nur insoweit zulässig, als die betroffenen
Personen ausdrücklich eingewilligt haben. Dies gilt auch für die Einstellung von Lichtbildern.


§7 Inkrafttreten:

Diese Datenschutzordnung wurde am 04.11.2022 durch den Vorstand, Ausschuss bzw. die
Mitgliederversammlung am 04.11.2022 verabschiedet und tritt am 01.12.2022 in Kraft.
Der Vorstand hat ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art.30
Datenschutzgrundverordnung zu führen.

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